
Der BVS Sachverständige Bayern hat einen Standpunkt “Brüstungs- und Geländerhöhen” herausgegeben.
Mit Umwehrungen (Brüstungen und Geländer) beschäftigen sich nicht nur Architekten, Ingenieure und Handwerker, auch für Nutzer, Bauträger, Investoren und Verwalter von Gebäuden sind verlässliche Angaben zu Umwehrungshöhen von Bedeutung.
Umwehrungen dienen neben ihrer Funktion als gestaltendes Element vor allem der Sicherheit und sind deshalb haftungsrechtlich für alle Beteiligten bedeutsam.
Aufgrund der fortschreitenden Deregulierung des öffentlichen Baurechts entfallen in den Landesbauordnungen zunehmend Regelungen, welche nicht im unmittelbaren Interesse staatlicher Schutzziele liegen.
Die hierdurch im Bereich der Brüstungs- und Geländerhöhen entstehende Regelungslücke soll mit den Empfehlungen dieses Standpunktes gedeckt werden.
Unter dem Menüpunkt “Infos” kann der Standpunkt heruntergeladen werden.
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Die im BAU-SV.NET zusammengeschlossenen Sachverständigen sind ein überregionales Netzwerk von öffentlich bestellten und vereidigten Bausachverständigen.
Das Sachverständigennetzwerk veranstaltet regelmäßig 2x im Jahr Seminare an wechselnden Orten, in denen die Mitglieder über aktuelle Themen referieren und ihre Erfahrungen bei der Bearbeitung von Gutachten austauschen.
Zu ausgewälten Themen werden auch externe Referenten eingeladen.
Das […]
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